Eine Botschaft ist die diplomatische Vertretung eines Staates am Regierungssitz eines anderen Staates.
Das Gebäude der Vertretung nennt man Kanzlei. Dort sind die administrativen und operativen Referate (Verwaltung, Kultur, Wirtschaft, Politik, Presse, Soziales, Recht und Konsularabteilung) der Botschaft untergebracht. Manchen Botschaften ist auch ein Militärattachéstab zugeordnet. Der Botschafter ist der persönliche Vertreter des Staatsoberhauptes (also bspw. des deutschen oder österreichischen Bundespräsidenten oder des Schweizerischen Bundesrates) beim Oberhaupt des Empfangsstaates. Als Amtssitz des Botschafters fungiert die, nicht unbedingt im Kanzleigebäude selbst untergebrachte, Residenz, die in der Regel aus einem privaten und einem dienstlichen Gebäudeteil besteht. Im Letzteren werden auch offizielle Empfänge abgehalten, während die private Residenz dem Botschafter und seiner Familie als Wohnung dient.
Die Konsularabteilung der Botschaft nimmt Konsularaufgaben und nicht regierungsamtlichen Verwaltungsaufgaben (z. B. Kontaktpflege zwischen den Bürgern und Einrichtungen des Entsende- und Empfangsstaates, Visaerteilung, Wirtschaftsreferat) wahr. Daneben kann ein Staat auf der Grundlage eines Konsularvertrags zusätzlich weitere Konsulate (z. B. Generalkonsulate) in anderen wichtigen Städten des Gastlandes unterhalten. Konsulate gelten nicht als diplomatische Vertretungen des entsendenden Staates, sondern sind Auslandsvertretungen eigener Art.
In der Bundesrepublik Deutschland bilden das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen (neben den Botschaften auch Generalkonsulate, Konsulate sowie ständige Vertretungen bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen) eine einheitliche oberste Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen.
Als diplomatische Vertretungen des Heiligen Stuhls (also des Papstes als Völkerrechtssubjekt), die auch die Interessen des Staates Vatikanstadt vertreten, fungieren die Apostolischen Nuntiaturen.
Botschaften sind exterritoriales Gebiet
Das Gelände von Botschaften gehört zum Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates, ist also gerade nicht "exterritorial" in diesem Sinne. Der Gastgeberstaat verzichtet jedoch aufgrund des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen auf die Ausübung seiner Hoheitsrechte. Dies betrifft sowohl das Gelände der Botschaftsgebäude, wo z.B. keine Verhaftungen stattfinden, als auch das Personal und Angehörige (Immunität, wenn z.B. keine Strafmandate wegen Falschparkens von CD-Fahrzeugen vollstreckt werden). Umstritten ist übrigens, ob die Feuerwehr des Gastgeberstaates einen Botschaftsbrand ohne Einwilligung des Botschafters löschen darf oder ob sie dann tatenlos zusehen muss. Der Gedanke der Exterritorialität stammt aus monarchischen Zeiten. Wenn ein Staatsoberhaupt (der damals den eigenen Staat und die Staatsgewalt verkörperte) einen anderen Staat besuchte, trug er den Heimatstaat quasi als zweite Haut und war somit für die Staatsgewalt des Gaststaates nicht vorhanden. Dieser Gedanke wurde zunächst auf Botschafter als Vertreter des Staatsoberhauptes und später auch auf Botschaftsgebäude ausgedehnt. Quelle: Wikipedia.de

