Dienstag, 03 Januar 2012 17:53

Wahlen

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Eine Wahl (ob politisch oder nicht-politisch) ist die Entscheidung einer Personengruppe mittels eines Wahlsystems über die Auswahl einer Person oder mehrerer Personen über einen festgelegten Zeitraum in einem Amt oder Gremium.

 

Zweitstimme ist Kanzlerstimme
Ein oft verwendeter Wahlslogan lautet: „Zweitstimme ist Kanzlerstimme!“ Damit wird suggeriert, daß man im deutschen Zweistimmenwahlrecht mit der Zweitstimme über die Person des Bundeskanzlers entscheide. (Weitverbreitet ist ebenfalls die Ansicht, mit der Erststimme wähle man eine Partei in den Bundestag.) Das ist zumindest staatsrechtlich falsch. Mit der Zweitstimme wird über die Sitzverteilung auf die Parteien entschieden (§§ 4, 6 BWG); mit der Erststimme - vereinfacht gesprochen - über die Personen, die die der Partei zustehenden Sitze einnehmen. D.h. anhand des Zweitstimmenergebnisses (die am Wahlabend allgegenwärtigen Prozentwerte) erhält eine Partei eine entsprechende Anzahl Sitze zugesprochen. Diese Parlamentssitze werden zuerst von den direkt (also mit Mehrheit der Erststimmen in ihrem jeweiligen Wahlkreis) gewählten Abgeordneten besetzt. Sofern danach noch Sitze übrig sind, werden diese nach einem Berechnungsschema auf die Landeslisten der jeweiligen Partei verteilt. Irritierend ist hierbei, daß die Zweitstimme für das Wahlergebnis entscheidend ist. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt (Art. 63 GG). Die Zweitstimmen entscheiden insoweit mittelbar über die Wahl des Bundeskanzlers, denn ob der Kandidat der CDU oder der SPD zum Bundeskanzler gewählt wird, richtet sich nach der Zahl der Sitze der jeweiligen Partei und ihrer Koalitionspartner. Quelle: Wikipedia.de

Gelesen 100 mal Letzte Änderung am Dienstag, 10 Januar 2012 09:23

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