Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Die Bevölkerung in den Ländern der EU umfasst derzeit rund eine halbe Milliarde Einwohner. Gemeinsam erwirtschaften die Mitgliedstaaten im Europäischen Binnenmarkt das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt.
Gegenwärtig gründet sich die EU auf den am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union, der zuletzt im Jahr 2001 durch den Vertrag von Nizza geändert wurde. Auf dem EU-Vertrag basieren die sogenannten drei Säulen des Staatenverbunds: Europäische Gemeinschaften (EG), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
Nach mehreren Erweiterungsrunden steht der Staatenverbund derzeit vor internen Strukturproblemen. Der Europäische Rat hat daher am 13. Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon unterzeichnet, der grundlegende Probleme im Bereich des politischen Systems der Europäischen Union entschärfen soll. Seine Ratifizierung in den Mitgliedstaaten soll bis Mitte 2009 abgeschlossen sein.
EU und EG sind ein und dasselbe
Im Sprachgebrauch wird nicht zwischen EU und EG unterschieden, weil viele denken, es wäre ein und dasselbe. Beide Institutionen sind jedoch eigenständig und weitgehend unabhängig voneinander, obwohl die EG eine Stütze der EU darstellt. Die EG (Europäische Gemeinschaften; Man beachte den Plural!) bezeichnet eine Institution auf europäischer Ebene. Grundlegend hierfür sind verschiedene Verträge - die sog. Römischen Verträge von 1957, wodurch die frühere EWG (seit 1993 EG [Europäische Gemeinschaft!]) und die EURATOM eingeführt wurden, und der Vertrag zur Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Montanunion) von 1952. Der EGKS-Vertrag hatte eine Laufzeit von 50 Jahren und endete daher im Jahre 2002. Da er nicht verlängert wurde, existiert die EGKS nicht mehr. Die EU (Europäische Union) wurde durch den Vertrag von Maastricht (1992/3) errichtet. Demnach stellt die EU eine übergeordnete Institution dar, die auf der EG (frühere EWG), EGKS und EURATOM, die zusammengefasst die Europäischen Gemeinschaften darstellen, als einer der drei Säulen beruht. Die anderen zwei sind die GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und die PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Gemäß Art. 47 EU-Vertrag "lässt der vorliegende Vertrag (gemeint ist der EUV) die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (Römische Verträge, EGKS-V) sowie die nachfolgenden Verträge und Akte zur Änderung oder Ergänzung der genannten Verträge unberührt." (Anmerkungen sind kursiv.) Auch hat die EU selbst (noch) keine Rechte, selbst Recht zu setzen; sie hat lediglich durch das Europäische Parlament die Möglichkeit, Einfluss auf die Legislativ- und Exekutivtätigkeit des Rates und der Kommission zu nehmen, indem sie Stellungnahmen abgibt und bei der Wahl der Kommissionsmitglieder Entscheidungen treffen darf. Die hier erwähnten Organe (Rat und Kommission) sind die einzigen, die Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen (Art. 249 EGV) erlassen und damit innerhalb des Gebietes der Europäischen Gemeinschaften Regelungen treffen können. Sie sind aber keine Organe der EU sondern der EG. Hinzu kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Vorinstanz, dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG), die Streitigkeiten klären. Aber auch diese beruhen auf dem EG-Vertrag und nicht auf dem EU-Vertrag. Quelle: Wikipedia.de
Die EU schreibt den Krümmungsgrad von Bananen vor
Kritiker einer vermeintlichen Überregulierung durch die EU nennen gerne eine angebliche Verordnung Brüssels, in der der Krümmungsgrad von Bananen vorgeschrieben sein soll. Eine solche Verordnung existiert allerdings nicht. Es gibt jedoch tatsächlich EU-Verordnungen zur Beschaffenheit von Lebensmitteln. Diese dienen der Einteilung in Güteklassen, die eine leichte Unterscheidung von Lebensmitteln bezüglich ihrer Qualität und Beschaffenheit ermöglichen soll. Derartige Regelungen gibt es aber weltweit und sie existierten schon lange vor der EU auch in den heutigen Mitgliedsländern.
Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons hat 25.911 Wörter
Der Satz „Die Zehn Gebote haben 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hat 300 Wörter. Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons hat 25911 Wörter“ stammt von Bodo H. Hauser und verselbstständigte sich im Laufe der Jahre. Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons wird auch von hochrangigen Politikern und Institutionen als eindrucksvolles Beispiel für den Bürokratisierungswahn der EU angeführt. Tatsächlich besteht die Verordnung allerdings aus deutlich weniger Wörtern: genau Null. Sie existierte nie und ist eine reine Erfindung Hausers. Quelle: Wikipedia.de

