Ein Führerschein ist eine Urkunde, die über die Berechtigung zum Bewegen eines Fahrzeuges Auskunft erteilt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenkberechtigung. In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis (im Volksmund auch Fahrausweis, Billet oder Permis).
Die Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) ist ein Verwaltungsakt, d.h. die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp, die Fahrzeugklasse, gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen.[1]
Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (schweizerisch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG), in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
Für den Führerschein benötigt man einen Erste-Hilfe Kurs
Für den Erwerb des PKW- oder des Motorrad-Führerscheins muss man in Deutschland einen Kurs zum Thema Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM) absolvieren. Dies ist jedoch kein Erste-Hilfe-Kurs, wie immer wieder vermutet wird. Ein LSM-Kurs beschränkt sich auf Hilfsmaßnahmen, wie sie typischerweise im Straßenverkehr vorkommen, während der ausführlichere Erste-Hilfe-Kurs auch die in der Praxis deutlich häufigeren Notfallsituationen in anderen Bereichen (z. B. Vergiftungen) einschließt. Ein Erste-Hilfe-Kurs wird daher bei der Führerscheinprüfung als Ersatz für einen LSM-Kurs anerkannt. Ein LSM-Kurs reicht jedoch nicht aus, wenn ein Erste-Hilfe-Kurs gefordert ist, wie zum Beispiel beim LKW- oder Busführerschein.
Quelle: Wikipedia.de

