Beamtenbeleidigung ist ein Straftatbestand
Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben ist sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich kein besonderer Tatbestand. Es macht also keinen Unterschied, ob man zum Beispiel einen Polizisten oder eine beliebige andere Person beleidigt, es gibt lediglich Unterschiede in der Strafverfolgung. Anders ist das beispielsweise in Frankreich («Outrage à agent public», Artikel 433-5 Code pénal). Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers, der nicht zwingend Beamter sein muss, eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Absatz 3 StGB bei Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen. Quelle: Wikipedia.de

