Dienstag, 03 Januar 2012 20:29

Mietrecht

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Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.


Das Mietrecht in Deutschland ist insbesondere geregelt durch

  • die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535 ff. BGB).

Spezielle Regelungen gelten für Mietverträge über Wohnraum (siehe §§ 549 ff. BGB), insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau, etwa

  • das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
  • die Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO)
  • die Neubaumietenverordnung (NMV)
  • das Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG).

Seit dem 1. Januar 2002 gilt für preisgebundenen Wohnraum das Wohnraumförderungsgesetz (BGBl I 2001, 2376). Die vorgenannten Vorschriften des preisgebundenen Wohnraums können jedoch aufgrund von Übergangsvorschriften Anwendung finden.

Das für sog. freifinanzierte Wohnungen geltende Miethöhegesetz mit detaillierten Vorschriften bei einer Mieterhöhung ist durch das Mietrechtsreform-Gesetz (in Kraft getreten zum 1. September 2001) in das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 557 ff. BGB integriert worden.

 

Wer seinem Vermieter drei potenzielle Nachmieter vermittelt, ist von der Kündigungsfrist befreit
Dieses ist nur ein Beispiel für die Vielzahl der im Umlauf befindlichen Rechtsirrtümer. Dabei handelt es sich um weit verbreitete juristische Behauptungen, für die es in keinem Gesetz eine rechtliche Grundlage gibt. Grundsätzlich gilt die vereinbarte Kündigungsfrist für eine Mietwohnung ohne Einschränkung. Der Vermieter ist weder dazu verpflichtet, mit einem vom Mieter präsentierten Interessenten einen Vertrag zu schließen, noch muss er den bisherigen Mieter nach der Vermittlung des dritten potenziellen Nachmieters frühzeitig aus dem Vertragsverhältnis entlassen. Quelle: Wikipedia.de

Gelesen 146 mal Letzte Änderung am Dienstag, 10 Januar 2012 09:11
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